Dezember
Übrigens …
gibt es die Misteln (s. Abbildung auf der Startseite und hier) auch in unserer
Gartenanlage in manchen Apfelbäumen.
Misteln werden seit altersher Zauberkräfte zugesprochen. Auch jetzt in der
Vorweihnachtszeit kann man sie käuflich erwerben. Angeblich kann man unter
einem aufgehängten Mistelzweig in der Wohnung seinen Liebling ungestraft
küssen. Probieren Sie es einmal aus …
Misteln sind Halbschmarotzer. Sie sind mit ihren grünen Blättern zur Photosynthese
fähig, entziehen ihrer Wirtspflanze aber Wasser und Nährstoffe. Deswegen kann
ein Baum, der von vielen Misteln befallen ist, durchaus absterben. Hinzu kommt,
dass über die weißen Früchte die Misteln auch auf andere Laubbäume übertragen
werden können. Bei diesen Früchten sind die Samen in eine klebrige Schicht
eingebettet. Die Vögel fressen die Früchte und wollen ihren Schnabel von der
klebrigen Massse befreien. Dabei übertragen sie die Samen auf die Rinde anderer
Bäume.
In einer Gartenanlage haben Misteln nichts zu suchen. Schneiden Sie sie auf jeden
Fall vorsichtig aus dem Baum heraus.
Der Winter ist eine gute Zeit um schon einmal das kommende Gartenjahr zu planen.
Dabei sollten Sie aber immer im Hinterkopf behalten, dass ein Drittel Ihres Gartens
„kleingärtnerisch“ genutzt werden sollte. Kleingärtner zahlen nur eine sehr geringe
Pacht (in unserer Region 8 bis 10 ct pro m² im Jahr). Dafür müssen sie aber die
Auflagen des Bundeskleingartengesetzes erfüllen, das eben neben der Erholung
auch den Anbau von Gemüse und Obst vorsieht (was ja eigentlich auch der
Erholung dient). Da es in der Vergangenheit immer wieder zu Konflikten zwischen
den Pächtern und den Vereinsvorständen gekommen ist, hat der Bundesgerichts-
hof 2004 das Bundeskleingartengesetz in diesem Punkt genauer ausgeführt.
Der Vorstand muss darauf achten, dass diese Bestimmungen eingehalten werden.
Sonst ist der geringe Pachtzins nicht mehr gerechtfertigt und die Verpächter
(Kommunen, die Kirchen oder Privatleute) können die Pachtverträge kündigen und
das Land in Bauland umwandeln.
Im kommenden Jahr beginnen wir damit, in allen Gärten unserer Anlage eine
Begehung durchzuführen. Dabei werden wir auch die kleingärtnerische Nutzung
Ihres Gartens besprechen. Außerdem können Sie uns dann auch Ihre speziellen
Anliegen vortragen. Vielleicht finden wir auch eine Möglichkeit, wie Sie sich in den
Verein einbringen können.
Den aktuellen Gartentipp von unserem Bundesverband für den Monat Dezember
finden Sie hier.
Hier finden Sie den Gartentipp vom Dezember 2018, hier den vom Dezember
2019, hier den vom Dezember 2020, hier den vom Dezember 2021 und hier den
vom Dezember 2022.