Freie Gärten
Sie interessieren sich für einen freien Garten in unserer Anlage? Dann sollten Sie Folgendes wissen: In der Regel muss für einen Garten eine Ablösesumme gezahlt werden. Diese wird durch eine Wertermittlung durch einen Gutachter des Regionalverbandes festgelegt und nicht durch den Vorpächter selbst. Allerdings hat dieser natürlich ein Mitspracherecht bei der Auswahl des neuen Pächters. Das kann unter Umständen von Bedeutung sein, wenn auch die beweglichen Dinge in den Kaufpreis aufgenommen werden sollen, die bei der Wertermittlung nicht berücksichtigt werden. Beim Abschluss eines Pachtvertrages müssen zusätzlich 150 € als Sicherheitsleistung gezahlt werden, die als Rücklage für die festen Kosten hinterlegt werden. Zur Zeit zahlen Sie im Jahr ca. 24,60 € für Pacht, Grundsteuer und Straßenreinigung und 35 € als Vereinsbeitrag. Wenn Sie Ihre Gartenlaube versichern wollen, kämen dann noch einmal 35 € hinzu. Sie müssen Ihren Garten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes nutzen. Das bedeutet: Mindestens 1/3 der Fläche müssen für den Anbau von Obst und Gemüse verwendet werden. Außerdem sollten Sie auch an den Arbeitseinsätzen teilnehmen wollen, die in der Regel zweimal im Jahr an einem Samstag stattfinden.
Hier finden Sie den Aufnahmeantrag und das Muster des Pachtvertrages.
Zurzeit können wir Ihnen wieder freie Gärten anbieten. Bitte schreiben Sie uns bei Interesse eine E-Mail unter info@gartensparte-rimbeck.de oder werfen Sie den Antrag in den Briefkasten am Vereinsbungalow (Eingang Schleifweg, gegenüber der Gaststätte).